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Vorsorgeauftrag: Das müssen Sie beachten!

Den folgenden Beitrag inklusiv weiterer Informationen können Sie auch hier als PDF herunterladen. Ende 2021 ist der Artikel im Unternehmermagazin Mögazette erschienen.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Seit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts Anfang 2013 steht mit dem Vorsorgeauftrag ein hilfreiches Instrument zur Verfügung, in dem Sie vorausschauend festhalten können, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Die von Ihnen bestimmten Vertretungshandlungen beziehen sich auf sämtliche administrativen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten, die in Ihrem Interesse geregelt werden müssen. Sie können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung Ihrer Angelegenheiten beauftragen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen Vorsorgeauftrag zu errichten?

Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, macht in jedem Alter und in jeder Lebenssituation Sinn. Betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten. Verheiratete können sich gegenseitig umfassende Vertretungsrechte zusichern (beispielsweise der Erwerb oder Verkauf von Grundeigentum). Für unverheiratete Paare besteht zum Beispiel die Möglichkeit, sich gegenseitig das Vertretungsrecht zuzusprechen. Doch auch für jüngere Menschen kann ein Vorsorgeauftrag Sinn machen. Beispielsweise zur selbstbestimmten Anordnung, sollte durch einen tragischen Unfall oder eine Krankheit völlig unerwartet eine Urteilsunfähigkeit eintreten.

Wie wird ein Vorsorgeauftrag erstellt?

Die Errichtung eines Vorsorgeauftrages ist an Formvorschriften geknüpft, die Sie zwingend beachten müssen. Sie haben, ähnlich wie beim Testament, zwei Möglichkeiten, einen Vorsorgeauftrag zu verfassen: Der Vorsorgeauftrag muss entweder von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder durch einen Notar öffentlich beurkundet sein. Wenn Sie die Formvorschriften nicht einhalten, ist der Vorsorgeauftrag ungültig und kann keine Wirkung entfalten.

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