Neues Erbrecht: Was ändert?
Wen betrifft die Revision des neuen Erbrechts?
- Für sämtliche im Konkubinat lebenden Paare oder Ehegatten ohne Kinder bietet das neue Erbrecht die Möglichkeit zum vollständigen Ausschluss der Eltern als Erben.
- Verheiratete Personen mit gemeinsamen Kindern erhalten durch die Revision mehr Gestaltungsspielraum, da der Pflichtteil der Kinder reduziert wird.
- Geschiedene Erblasser mit Kindern aus erster Ehe können ihrem jetzigen Partner/Ehegatten einen grösseren Erbanteil zuwenden.
Informieren Sie sich im Beitrag von Notarin Natascha Schärz anhand anschaulichen Beispielen und machen Sie bei unserem Wettbewerb mit. Zu gewinnen gibt es ein Büchlein mit den 100 häufigsten Fragen zum neuen Erbrecht, welches in Kürze erscheint.